STRANEN BEGLEITET SIE BEI IHREN SCHRITTEN

Wir wissen, dass der Verlust eines geliebten Menschen schwer zu verkraften ist, und dass die Trauer Zeit braucht.

Die Handhabung eines Todesfall, sollte die Trauer auf keinen Fall behindern, und deshalb begleiten wir Sie bei den nötigen administrativen Vorkehrungen.

Im Folgenden haben wir eine einfache und umfassende Liste zusammengestellt, die Ihnen helfen und Sie gleichzeitig bei diesen Schritten leiten soll.

(Der vollständige Leitfaden steht am Ende der Seite zum Download zur Verfügung).

Zuletzt sollten Sie wissen, dass wir Ihnen rund um die Uhr zuhören und Ihnen bei der Planung jedes einzelnen Schrittes behilflich sind.

KONTAKTIEREN SIE EINEN ARZT 

  • In Altenheimen und Krankenhäusern, wird dieser Schritt automatisch von der Einrichtung vorgenommen.
  • Der Arzt wird den Tod feststellen und stellt Ihnen eine STERBEERKLÄRUNG aus.
    (Diese wird benötigt, um den Verstorbenen auf dem Standesamt abzumelden.)

KONTAKTIEREN SIE DAS BESTATTUNGSINSTITUT STRANEN

(wir sind 24/7 für Sie da)

  • Nach der ersten Absprache begibt sich das Bestattungsinstitut STRANEN zum Sterbeort, um die Einsargung vorzunehmen.
  • Später informieren wir Sie und vereinbaren einen Termin in einer unserer Filialen in Ihrer Nähe, um das weitere Vorgehen nach Ihren Wünschen zu besprechen:
    • Wahl des Sarges/der Urne
    • Planung der Zeremonie
    • Auswahl der Blumen
    • Todesanzeigen
    • Abmeldung des Verstorbenen
    • Vor- und Aufbereitung

PLANUNG DER ZIVILEN ODER RELIGIÖSEN ZEREMONIE

Um den Tag und die Uhrzeit der Beerdigungszeremonie festzulegen, müssen Sie sich im Falle einer zivilen Zeremonie mit dem Standesamt der Beerdigungsortschaft in Verbindung setzen. Im Falle einer religiösen Zeremonie mit einem Priester

DIE ABMELDUNG IM RATHAUS

innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes)

  • Die verstorbene Person muss bei der Gemeindeverwaltung (im Standesamt) abgemeldet werden, in deren Gemeinde die Person verstorben ist.
  • Folgendes müssen Sie der Gemeinde zur Verfügung stellen:
    • STERBEERKLÄRUNG (vom Arzt ausgestellt), 
    • Familienbuch, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde (in Bezug auf den Verstorbenen)..

Unsere Broschüre

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